Ab Oktober 2019 ist es für Reisende aus der EU und den Schengen-Staaten erforderlich, eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Neuseeland zu besitzen. Dieses ETA ermöglicht Ihnen eine problemlose Einreise, ob Sie nun per Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff ankommen. Mit seiner Einführung bietet Neuseeland Reisenden eine praktische Möglichkeit, die notwendigen Einreiseformalitäten digital zu erledigen.
Das Neuseeland ETA ist Ihre Eintrittskarte für dieses atemberaubende Land, bekannt für seine vielfältige Natur und Kultur. Hier sind die wichtigsten Details, die Sie im Blick haben sollten:
Das Neuseeland ETA steht für eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Einreiseformalitäten zu erledigen, damit Sie mehr Zeit mit dem Erkunden dieses wunderschönen Landes verbringen können. Beginnen Sie Ihre Reisevorbereitung heute mit der Beantragung Ihres ETAs und entdecken Sie Neuseeland mit Leichtigkeit und Komfort.
Reisezweck | Gültig für touristische, geschäftliche Reisen und andere Kurzbesuche. |
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Aufenthaltsdauer | Gewährt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise. |
Gültigkeitszeitraum: | Das ETA ist ab Ausstellungsdatum für 2 Jahre gültig und ermöglicht mehrfache Einreisen. |
Bearbeitungsdauer | Die Bearbeitung Ihres ETA-Antrags dauert üblicherweise zwischen 2 und 6 Werktagen. |
Kosten | Die Standardgebühr für das ETA beträgt € 85,-, einschließlich Mehrwertsteuer sowie aller Visa- und Servicegebühren. |
Mit dem ETA können Sie die Schönheit und Gastfreundschaft Neuseelands genießen, ohne sich um umständliche Papierarbeit kümmern zu müssen. Es bietet Ihnen:
Obwohl das ETA für die meisten Kurzbesuche ausreicht, benötigen Work & Travel-Reisende weiterhin ein spezielles Visum. Dieses Work&Holiday-Visum richtet sich an junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren, die länger als 90 Tage bleiben möchten. Neben einem gültigen Reisepass sind Nachweise über finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung erforderlich.
Das Neuseeland ETA beinhaltet auch die IVL (International Visitor Conservation and Tourism Levy), eine Gebühr, die zum Schutz der natürlichen Umgebung und zur Unterstützung der touristischen Infrastruktur beiträgt.
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